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VG Ansbach (16.10.2002): Einweisung in Fürth ist rechtmäßig (AN 10 E 02.32116) Urteil (453317 bytes, pdf-File) Ein Insasse des Abschiebelagers Fürth klagte gegen seine Einweisung. Das Verwaltungsgericht Ansbach leht die Klage unter dem Verweis auf das Bayerische Landesgesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Aufnahmegesetz) und auf Gründe der "öffentlichen Sicherheit und Ordnung" am 16.10.2002 ab, da eine "Mehrbelastung des Antragstellers [..], welche qualitativ über das hinausgeht, was er als ein grundsätzlich zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft Verpflichteter auch ansonsten hinnehmen müsste", nicht gegeben sei.
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